In Hinblick auf eine Neufassung der Ordnung ab der Wahlperiode 2022, empfiehlt der Kulturbeirat insbesondere die Gewichtung der Sitzverteilung zwischen gesetzten Institutionen, politischen Vertretungen und den frei gewählten Mitgliedern deutlich
zugunsten der letztgenannten Gruppe zu verschieben. Folgende vorgeschlagene Änderungen werden durch den Kulturbeirat ausdrücklich begrüßt:
- Eine Beteiligung anderer Wiesbadener Beiräte durch die Möglichkeit zur beratenden Stimme
- Die Absenkung des Wahlalters
- Das neue Nachrückverfahren für ausscheidende Vertretungen von Politik und Institutionen
Zu den in der Sitzungsvorlage vorgeschlagenen Änderungen der Kulturbeiratsordnung empfiehlt der Kulturbeirat folgende Anpassungen zur Zusammensetzung des Kulturbeirats:
- Es werden 15 Mitglieder direkt gewählt.
- 8 Mitglieder teilen sich wie gehabt nach Sparten auf und somit erhöhen sich die die spartenunabhängigen Plätze auf 7 Sitze. Die Sparten sollen unverändert bleiben.
- Die 5 Sitze für die Institutionen sollen wie gehabt beibehalten werden.
Die ausgewählten Institutionen sollen aber ab der nächsten Wahlperiode rechtzeitig vor jeder Wahlperiode bekanntgegeben, durch die Politik begründet und ggf. überprüft werden können. - 5 Mitglieder werden durch die Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung benannt.
Der Kulturbeirat besteht somit weiterhin aus 25 Mitgliedern.