Die Landeshauptstadt Wiesbaden befindet sich – durch die einzigartige Situation der Corona-Pandemie – in einer überaus komplexen Beratung zum kommenden Doppelhaushalt. Ausgehend von der schwierigen Lage zwischen knappen Verfügungsmitteln und dringenden Anliegen im kulturellen sowie in anderen Bereichen der Stadt, empfiehlt der Kulturbeirat den Stadtverordneten, folgende Punkte besonders in den Beratungen zu beachten:
1. Die Kultur bedarf aktuell besonderer Unterstützung, da ihre Struktur im besonderen Maße in der Corona-Pandemie beschädigt wurde.
Die Kulturausgaben haben im Gesamthaushalt der Landeshauptstadt Wiesbaden einen relativ kleinen Anteil (<5%). Die Kultur - in all ihren Facetten - ist in der Corona-Krise jedoch eine der am stärksten betroffenen Branchen, die über einen großen Zeitraum nicht oder nur in erheblich reduziertem Maße wirtschaften konnte. Es gilt hier besonders zu beachten, die Kultur in den Haushaltsberatungen thematisch nicht als Gleiches unter Vielen zu betrachten, sondern den besonderen Förderungs- und Finanzierungsbedarf zu berücksichtigen.
2. Es ist unerlässlich, dass die Kulturbranche über die bereits bestehenden institutionellen Zuschüsse zusätzliche Unterstützung erhält, damit ein Wiedereinstieg in den Normalbetrieb gelingt.
Kultur-Betriebe und -Schaffende befinden sich aktuell und voraussichtlich auch in den kommenden zwei Jahren in einer Wiedereinstiegsphase nach weitgehendem Stillstand in der Pandemie. Alle Anmeldungen für weitere Bedarfe im Kulturbereich sind in einer Phase entstanden, in der die Akteure die Erfahrungen aus der Pandemie in ihre Planung mit einrechnen mussten. Es ist hier dringend empfohlen zu berücksichtigen, dass durch den andauernden Stillstand sowohl kulturelle Angebote für die Bürgerinnen und Bürger, als auch die dafür notwendigen Strukturen (Personal, Rücklagen, Vernetzungen etc.) massiv geschädigt wurden. Eine reine Fortschreibung der Mittel aus dem Planansatz 2020/21, der nicht von einer Pandemie ausging, wird nicht reichen, um kommende Aufgaben zu bewältigen.
3. Dem Vorschlag des Kulturamts für die Finanzierung der weiteren Bedarfe der freien Szene ist dringend zu folgen.
Die Förderbedarfe der Kultur sind in einem neuen, standardisierten Antragsverfahren gemäß der Vereinbarungen in der Kulturentwicklungsplanung ermittelt worden. Das Kulturamt hat eine Summe für den daraus resultierenden weiteren Bedarf der freien Szene vorgeschlagen (831.220 für 2022; 1.013.220 für 2023). Die ursprünglichen Antragssummen gehen über die Feststellung des Kulturamtes hinaus und sind der Sitzungsvorlage (21-V-41-0021) zu entnehmen. Deshalb sollte unter diese -gegenüber den ursprünglichen Anmeldungen bereits gekürzte - Summe der Bedarfe der freien Szene nicht gegangen werden. Es ist dringend empfohlen, die vom Kulturamt veranschlagte Summe als das absolute Minimum zu betrachten.