Die Kultur darf nicht unter die Räder kommen!

Kulturbeirat diskutiert drohende Kürzungen der städtischen Kulturausgaben

Wiesbaden, 21.09.2023

Der Entwurf für die Beratungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 liegt vor. Ihm voraus gingen weitreichende Konsolidierungsvorgaben für die Ämter. Der Entwurf, der nun der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet wurde, sieht Kürzungen in allen Bereichen der Stadtverwaltung vor – auch in der Kulturförderung. 

Da bei gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen Kürzungen auch im Kulturbereich nicht oder nur eingeschränkt möglich sind, schlagen die Kürzungsvorgaben bei den so genannten freiwilligen Leistungen umso stärker zu Buche. „Kürzungen im Kulturhaushalt verschärfen die Lage bei der frei-gemeinnützigen Kulturszene immens“, merkt Ernst Szebedits, Vorsitzender des Kulturbeirats, an. „Kulturförderung für nicht-städtische Kulturträger ist für die Kommune eine freiwillige Ausgabe und hat deswegen einen schweren Stand. Wir erneuern unsere Aussage, die wir vor zwei Jahren getroffen haben: "Kultur ist kein ‚nice to have‘!“ 

Der Kulturbeirat hatte sich vor zwei Jahren dafür eingesetzt, dass der Kulturhaushalt in der Corona-Krise keine Kürzung, sondern eine Aufwertung erfährt. „Welchen Sinn macht es, die Wiesbadener Kulturlandschaft in der Corona-Krise zu halten und ihr dann zwei Jahre später die Mittel zu kürzen?“, fügt Szebedits an. „Die Kultur darf nicht unter die Räder kommen!“

„Hinter einem ‚freiwilligen‘ Zuschuss für eine Kultureinrichtung in freier Trägerschaft stehen in der Regel für diese genauso vertragliche Bindungen wie z.B. bei einer städtischen Einrichtung - Mietverträge, Angestellte, Honorarverträge, Versicherungen, und mehr“, ergänzt Dorothée Rhiemeier, stellvertretende Vorsitzende des Beirats. „Wir werden im Kulturbeirat intensiv beraten, wie wir mit dieser Situation umgehen, ohne ein Gegeneinander der Initiativen und freien Träger dieser Stadt auszulösen.“ Der Kulturbeirat hat eine Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Diskussion zum Haushalt eingerichtet. Der vorliegende Entwurf soll in der nächsten Sitzung des Gremiums am 4. Oktober diskutiert werden.

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