Auf der letzten Sitzung in diesem Jahr diskutierten die Kulturbeiratsmitglieder über die Ergebnisse der Haushaltsberatungen zum Kulturhaushalt für das Jahr 2024. Zudem brachte das Gremium eine Empfehlung für die zukünftige Ausgestaltung des Werbenutzungsvertrags der Stadt auf dem Weg und äußerte sich zu möglichen Umbenennungen von Straßen, Plätzen und Schulen in Wiesbaden.
Auf Nachfrage des Beirats erläuterte Kämmerer und Kulturdezernent Dr. Hendrik Schmehl die Ergebnisse der Haushaltsberatungen für den Kulturhaushalt in der Sitzung. Demnach werden die institutionellen Zuschüsse für freie Träger gegenüber dem laufenden Jahr 2023 nicht gekürzt, jedoch auch nicht erhöht – wie es eine vom Kulturamt eingesetzte Jury empfohlen hatte. Gekürzt wird trotzdem an einigen Stellen im Kulturhaushalt, u.a. bei den freien Projektmitteln, die von 500.000 € in diesem Jahr im Haushalt 2024 auf 150.000 € gekürzt wurden.
„Wir nehmen die Ergebnisse mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenntnis“, resümiert Dorothée Rhiemeier, stellvertretende Vorsitzende des Beirats. „Lachend, weil das zunächst im Raum stehende Ausmaß an Kürzungen für die Kultur abgewendet werden konnte. Dafür spreche ich auch in meiner Rolle als Stadtverordnete einen Dank an die aktive Kulturszene aus, die sich in der schwierigen Lage sachlich, transparent und gewinnbringend in den Prozess eingebracht hat. Weinend, weil es dennoch auch schmerzhafte Einschnitte für die Kultur geben wird und die verlässliche Planbarkeit für die Kulturbetriebe weiterhin nicht gegeben ist.“
Eine besondere Bedeutung misst der Beirat den freien Projektmitteln im Kulturhaushalt bei. Aus diesem Grund empfiehlt das Gremium, nicht verausgabte Mittel aus dem Kulturhaushalt 2023 zur Verstärkung für 2024 zur Verfügung zu stellen und nicht in die allgemeine Finanzwirtschaft der Stadt zurückfließen zu lassen. „Mit den Projektmitteln, die auch von nicht-geförderten Einrichtungen und Personen beantragt werden können, finanzieren wir die Kultur von morgen. Hier finden oft wichtige Innovation und Experimente statt“, bekräftigt Rhiemeier die Wichtigkeit der Mittel.
Neben der umfassenden Debatte des Kulturhaushalts verabschiedete der Beirat zwei weitere Beschlussempfehlungen an die Stadtverordnetenversammlung. Zum einen sollen im Zuge des Berichts der Historischen Fachkommission bei einer etwaigen Neubenennung von Straßen und Plätzen in Wiesbaden bevorzugt Wiesbadenerinnen gewählt werden. Mit dem Fokus auf weibliche Namen bekräftigt der Beirat eine im Mai 2022 geführte Diskussion und Erkenntnis mit breitem Konsens, dass mit lediglich 10% weiblichen Namen für Straßen und Plätzen eine deutliche Unterrepräsentation vorliegt.
Zum anderen gab der Beirat eine Beschlussempfehlung zu Änderungen im neuen Werbenutzungsvertrag, der ab 2026 auch die Kulturwerbung in der Stadt betrifft. Demnach soll es weiter bei einer vollgeförderten Plakatierung und der kostenfreien Möglichkeit zur Plakatwerbung für Kultur- und Traditionsveranstaltungen mit Siegelmarken bleiben. Eine im Vertrag festgehaltene 75%-Rabattierung soll auf alle Werbeflächen und -mittel, die Vertragsgegenstand sind, ausgeweitet werden. Die vom Beirat angestoßenen Vorhaben für die Kulturwerbung sollen unbedingt in den Vertrag mit einbezogen werden. Das betrifft die Infopoints für Kultur, die Dachmarke Kultur und die kulturellen, digitalen Großwerbeflächen.