Mit Hilfe des Wohngeldrechners 2023 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie bereits selbst berechnen, ob Ihnen voraussichtlich Wohngeld zusteht. Bitte beachten Sie aber, dass dieses Hilfsmittel Ihren Anspruch nicht immer in exakter Höhe ermittelt. Es kann daher mitunter zu Abweichungen im Bewilligungsbescheid kommen.
Unterlagen
Das "Merkblatt benötigte Unterlagen zur Antragsstellung" gibt ausführliche Auskunft darüber, welche Unterlagen jeweils vorzulegen sind.
Wenn Ihr Wohngeldantrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie nach kurzer Zeit eine Eingangsbestätigung. Mit dieser Eingangsbestätigung können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder beantragen. Weiterhin können Sie diese Eingangsbestätigung nutzen zur Beantragung der Bezuschussung von Kinderbetreuungsbeiträgen.
Wohngeld online beantragen
Hier können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld bequem online stellen.
Durch Anklicken der folgenden Links gelangen Sie direkt zum jeweiligen Onlineantrag.
- Erstantrag Mietzuschuss (Öffnet in einem neuen Tab)
- Weiterleistungsantrag Mietzuschuss (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erhöhungsantrag Mietzuschuss (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erstantrag Lastenzuschuss (Öffnet in einem neuen Tab)
- Weiterleistungsantrag Lastenzuschuss (Öffnet in einem neuen Tab)
- Erhöhungsantrag Lastenzuschuss (Öffnet in einem neuen Tab)