Wohngeld berechnen und beantragen

Bitte nutzen Sie vor Antragsstellung den Wohngeldrechner 2023 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. So können Sie bereits selbst berechnen, ob Ihnen voraussichtlich Wohngeld zusteht.
Sie finden auf dieser Seite die Onlineanträge zum Beantragen von Wohngeld und weitere hilfreiche Formulare.

Mit Hilfe des Wohngeldrechners 2023 des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen können Sie bereits selbst berechnen, ob Ihnen voraussichtlich Wohngeld zusteht. Bitte beachten Sie aber, dass dieses Hilfsmittel Ihren Anspruch nicht immer in exakter Höhe ermittelt. Es kann daher mitunter zu Abweichungen im Bewilligungsbescheid kommen.

Wohngeld-Plus-Rechner des BMWSB (Öffnet in einem neuen Tab)

Unterlagen

Das "Merkblatt benötigte Unterlagen zur Antragsstellung" gibt ausführliche Auskunft darüber, welche Unterlagen jeweils vorzulegen sind.

Wenn Ihr Wohngeldantrag bei uns eingegangen ist, erhalten Sie nach kurzer Zeit eine Eingangsbestätigung. Mit dieser Eingangsbestätigung können Sie Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder beantragen. Weiterhin können Sie diese Eingangsbestätigung nutzen zur Beantragung der Bezuschussung von Kinderbetreuungsbeiträgen.

Wohngeld online beantragen

Hier können Sie Ihren Antrag auf Wohngeld bequem online stellen.

Kontakt

Telefon- Hotline

Montag bis Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr und Dienstag und Donnerstag 14.00 Uhr - 15.00 Uhr

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