Der neue Kooperationsplan ab dem 01.07.2023

Der Kooperationsplan ist Ihr Masterplan zu Ihren persönlichen beruflichen Zielen.

KJC - Checkliste

Der Kooperationsplan ist Ihr Masterplan zu Ihrem persönlichen beruflichen Zielen.
Mit dem Bürgergeld gibt es  ab dem 01.07.2023 der neuen Kooperationsplan. Es handelt sich um eine gemeinsam erarbeitete Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Jobcenter Wiesbaden. Jeder Kooperationsplan beginnt mit einer Potentialanalyse. Hier werden wichtige Informationen zu Ihrem beruflichen Hintergrund und Ihren persönlichen Stärken erfasst. Auf dieser Grundlage entwickeln Sie mit Ihrer Fallmanagerin oder Ihrem Fallmanager Ihre berufliche Perspektive. Auf diese Grundlage wird ein Kooperationsplan erstellt. In diesem wird konkret beschrieben, welche Aufgaben Sie haben und welche Unterstützung das Jobcenter anbietet. Ein Kooperationsplan soll spätestens alle 6 Monate aktualisiert werden. Gemeinsam wird überprüft, welche Zwischenziele erreicht wurden und ob die einzelnen Schritte noch aktuell sind. Den neuen Kooperationsplan erhalten die von ihrer Fallmanager oder Ihrem Fallmanager als ausgedrucktes Dokument, sobald die gemeinsame Erstellung abgeschlossen wurde.

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