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Fallmanagement nach Zuständigkeiten

  • Fallmanagement nach Zuständigkeiten

    Regionales Fallmanagement

    Das Fallmanagement ist zunächst in vier regionale Teams aufgeteilt, deren Zuständigkeit sich jeweils am Wohnort der leistungsberechtigten Person orientiert.
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    Fallmanagement Geflüchtete

    Wir beraten anerkannte Geflüchtete und Asylberechtigte ab dem 25. Lebensjahr, welche Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II haben.
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    Fallmanagement Jugend

    Im Fallmanagement Jugend werden alle Jugendlichen und junge Erwachsene beraten, die Arbeitslosengeld II beziehen, zwischen 15 und 25 Jahre alt sind, noch keine abgeschlossene Ausbildung haben.
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    Fallmanagement 50plus

    Das Team 50plus ist für Sie, als Bezieherin oder Bezieher von Arbeitslosengeld II aus Wiesbaden, welche beziehungsweise welcher das 50. Lebensjahr erreicht hat zuständig.
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    Arbeits- und Ausbildungsvermittlung

    Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag auf SGBII-Leistungen stellen, erhalten einen ersten Termin, in dem ihre Situation (ihr Profil und ihre Stärken) erfasst wird.
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