Wer erhält die Leistungen für Bildung und Teilhabe
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die noch zur Schule gehen, und über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen.
Anspruchsberechtigt sind Leistungsberechtigte, die
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II),
- Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII),
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag erhalten.
- Personen, die keine der oben genannten Leistungen erhalten, aber die Bedarfe aus dem Bildungs- und Teilhabepaket nicht oder nur teilweise finanzieren können, können sich ebenfalls zur Beratung an die Fachstelle Bildung und Teilhabe wenden.
Wie erhalte ich die Leistungen?
Grundsätzlich sind die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gesondert geltend zu machen. Hierbei unterstützt Sie ein entsprechendes BuT-Formular. In diesem sind auch die erforderlichen Unterlagen aufgeführt, die von Ihnen einzureichen sind.
Leistungen werden in der Regel frühestens ab Beginn des aktuellen Bewilligungszeitraumes der Sozialleistung gewährt.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel vier bis sechs Wochen.
Wo kann ich mich informieren und wo erhalte ich die Leistungen?
Weitere Informationen erhalten Sie
- im Kommunalen Jobcenter Wiesbaden in der Fachstelle "Bildung und Teilhabe",
Konradinerallee 11,
Eingang B am Schalter oder nach Terminvereinbarung bei der Sachbearbeitung - unter der Service-Nummer: 0611 - 31 4797 oder
- www.wiesbaden.de.
Die Unterlagen können
Die Unterlagen können
- in den Standorten eingeworfen oder abgegeben beziehungsweise
- per Post an das Sozialleistungs-und Jobcenter,
Fachstelle Bildung und Teilhabe,
Konradinerallee 11,
65189 Wiesbaden - per E-Mail an bildung-teilhabewiesbadende oder
- per Fax an 0611 - 31 5984 zugesandt werden.
- Die Kostenübernahme für die Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten ist in der
Abteilung Kindertagesstätten,
Konradinerallee 11,
Eingang B geltend zu machen.
Dokumente
Formulare
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 6 Formular Mittagsverpflegung Juni 2023PDF-Datei185,56 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 6 Formular Mittagsverpflegung UKRAINISCH Juni 2023PDF-Datei230,23 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 2 Formular Ausflüge-Klassenfahrten Juni 2023PDF-Datei195,96 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 2 Bestätigung Ausflüge-Klassenfahrten Mai 2023PDF-Datei87,43 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 5 Antrag ergänzende Lernförderung Juni 2023PDF-Datei183,43 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 5 Bestätigung Lernförderung Mai 2024PDF-Datei100,74 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 5 Kostenvoranschlag Lernförderung Nov.2022PDF-Datei71,64 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 7 Formular Teilhabe Kultur Juni 2023PDF-Datei202,64 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 7 Bestätigung des Leistungsanbieters Teilhabe Kultur Mai 2023PDF-Datei83,31 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 3 Formular persönlicher Schulbedarf Juni 2023PDF-Datei201,95 kB
- Bildung und Teilhabe - § 28 Abs. 4 Formular Schülerbeförderung Juni 2023PDF-Datei179,61 kB
Weitere Informationen
- Beitragszuschuss Kindertagesstätten und Schulkinderbetreuung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Vormerkliste WiKITA (Öffnet in einem neuen Tab)
- Angebote der Eltern- und Familienbildung (Öffnet in einem neuen Tab)
- Jugendarbeit "Wi &You" (Öffnet in einem neuen Tab)
- Schülerbeförderung Schulamt (Öffnet in einem neuen Tab)
- Flyer Lese- und SchreibhilfePDF-Datei410,41 kB