Schülerbeförderung

Wer bekommt diese Leistung?

Die Kosten für die Schülerbeförderung können für Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, übernommen werden. Die Altersgrenze gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen.

Welche Leistung wird erbracht?

Da in der Regel die Kosten für die Monatskarte bis zur 9. oder 10. Klasse (abhängig von der Schulform) von Dritten (zum Beispiel städtisches Schulamt) erstattet werden, können die Kosten für die Schülerbeförderung, in der Regel das Schülerticket Hessen, für gewöhnlich ab der 10. beziehungsweise 11. Klasse berücksichtigt werden.

Voraussetzung ist, dass die nächstgelegene Schule des Bildungsgangs oder des Profils auf Grund der Entfernung (mindestens 3 Kilometer) nur noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln, also weder zu Fuß noch mit dem Rad, erreicht werden kann.

Wie funktioniert das?

Sie legen eine Schulbescheinigung und einen Nachweis über die Höhe der Fahrtkosten vor. Ein BuT-Formular unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Angaben zu machen. Die Schülerbeförderungskosten werden als Geldleistung an Sie gezahlt.

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