Mittagsverpflegung in Schule und Kita

Wer bekommt diese Leistung?

Die Kosten der Mittagsverpflegung können für Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre alt sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie für Kinder in Kindertagesstätten übernommen werden. Die Altersgrenze gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen.

Welche Leistung wird erbracht?

Die Kosten für die Teilnahme an einem warmen Mittagessen in der Schule oder Kita werden übernommen.

Es muss beachtet werden, dass Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann, wie zum Beispiel belegte Brötchen, nicht zu der Leistung zählt.

Wie funktioniert das?

Sie teilen uns auf dem BuT-Formular die erforderlichen Angaben mit und legen Ihren Vertrag mit dem Anbieter bei. Es erfolgt eine Zahlung an den Anbieter der Mittagsverpflegung. Sie erhalten einen entsprechenden Bewilligungsbescheid.

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