Beiträge für soziale, kulturelle oder sportliche Aktivitäten

Wer bekommt diese Leistung?

Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre alt sind, können zusätzliche Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit erhalten.

Welche Leistung wird erbracht?

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Dafür stehen jedem Kind beziehungsweise Jugendlichen monatlich pauschal 15 Euro zum Beispiel für:

  • Mitgliedsbeiträge in Vereinen (zum Beispiel Fußballverein),
  • Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (zum Beispiel Musikunterricht) oder
  • die Teilnahme an Freizeiten (zum Beispiel Pfadfinder, Theaterfreizeit, Konfirmationsfreizeit) zur Verfügung.

Aufwendungen für dazugehörige Ausrüstung können eventuell nach einer Prüfung zusätzlich zweckbestimmt bezuschusst werden.

Wie funktioniert das?

Sie legen eine Bestätigung des Anbieters vor. Die Kosten werden in der Regel direkt an den Anbieter gezahlt und Restbeträge werden Ihnen als Geldleistung zur Verfügung gestellt. Es ist auch ein "Ansparen" des monatlichen Beitrages für längstens insgesamt 12 Monate möglich.

Erläuterungen und Hinweise

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