Eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schule und Kita

Wer bekommt diese Leistung?

Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtätige Fahrten können für Schülerinnen und Schüler, die jünger als 25 Jahre sind, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten, sowie für Kinder in Kindertagesstätten übernommen werden. Die Altersgrenze gilt nicht für Schülerinnen und Schüler, die Leistungen nach dem SGB XII oder dem AsylbLG beziehen.

Welche Leistung wird erbracht?

Die Kosten für alle eintägigen Ausflüge der Schulen und Kitas sowie mehrtägigen Kita- und Klassenfahrten (im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen), die im Bewilligungszeitraum der Sozialleistung stattfinden beziehungsweise im Rahmen dieses Zeitraums fällig werden, werden übernommen.

Taschengeld oder Kosten für den persönlichen Bedarf wie zum Beispiel Sportschuhe oder Badekleidung werden nicht übernommen.

Wie funktioniert das?

Sie legen uns eine Bestätigung der Schule beziehungsweise der Kindertagesstätte über Art, Dauer, Fahrtziel und Kosten des Ausflugs / der Klassenfahrt und die Bankverbindung vor. Die Zahlung der Kosten erfolgt direkt an die Schule / Kita beziehungsweise bei Quittungsvorlage direkt an Sie.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • wiesbaden.de / Foto: KJC