Der Zuschussantrag muss dabei vor Beginn der Maßnahme gestellt und die denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt worden sein. Eine Auszahlung erfolgt nur, wenn die Maßnahme wie mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt ausgeführt wurde. Ein Anspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht. Neben der Landeshauptstadt Wiesbaden stellen auch das Landesamt für Denkmalpflege Hessen und in bestimmten Fällen die Deutsche Stiftung Denkmalschutz solche Fördermittel bereit.
Um den Antrag auf Erteilung einer Zuwendung bearbeiten zu können, benötigen wir das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular sowie aussagekräftige Fotos des Baufortschritts.
Denkmalpflegerische Projekt in Wiesbaden werden außerdem durch die private "Erich Haub-Zais-Stiftung für Denkmalpflege" gefördert. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Geschäftsstelle, die bei der Unteren Denkmalschutzbehörde angesiedelt ist.
Hinweis
Weitere Informationen über finanzielle Entlastungen für Denkmaleigentümerinnen und -eigentümer finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen.