In der öffentlichen Verwaltung sind die Beteiligungsrechte ein ebenso hohes Gut wie die Einhaltung von Tarifverträgen und allen gesetzlichen Bestimmungen. Dies alles zu prüfen ist zwar zeitaufwendig, kommt aber letztlich Ihnen als potentielle zukünftige Mitarbeiterin oder Mitarbeiter zugute.
Nach Prüfung aller eingehenden Bewerbungen werden die am besten geeigneten Bewerberinnen und Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Grundlage für das Gespräch bildet ein fundiertes Auswahlverfahren mit einem strukturierten Interview. An den Vorstellungsgesprächen nimmt ein Auswahlgremium teil, das sich aus Vertreterinnen und Vertreter des Fachbereichs sowie gegebenenfalls Gremien, die sich aus der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung zusammensetzt. Nach Ihrem Auswahlgespräch informiert Sie der Fachbereich telefonisch über das weitere Vorgehen.
Sobald sich der Fachbereich für eine Bewerberin oder einen Bewerber entschieden hat, werden die erforderlichen Formalitäten für die Einstellung auf den Weg gebracht. Bevor wir Ihnen die Einstellungsinformation und den Arbeitsvertrag zusenden können, erfolgt die notwendige Beteiligung der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten, des Personalrats sowie gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung.