Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung (HGlG)

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Stadtverwaltung (HGlG) setzen sich für die Chancengleichheit der Beschäftigten in der Stadtverwaltung ein.

Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Stadtverwaltung (HGlG) Frau Arnet.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten Stadtverwaltung (HGlG) setzen sich für die Chancengleichheit der Beschäftigten in der Stadtverwaltung ein, wie positive Arbeitsbedingungen, gute Betriebskultur, Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die Beseitigung der Unterrepräsentanz von Frauen insbesondere in führenden Positionen. Qua Gesetz sind sie beteiligt an Recruiting und Personalauswahl sowie allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen und Projekten der Dienststelle. Sie arbeiten fachlich weisungsfrei (HGlG-Hessisches Gleichberechtigungsgesetz).

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