Film- und Fotoaufnahmen

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Allgemeine Hinweise zu Film- und Fotoanfragen

  • Bitte beachten Sie, dass Außenaufnahmen (Foto- sowie Filmaufnahmen) grundsätzlich nur in veranstaltungsfreien Zeiten möglich sind oder so geplant werden müssen, dass der Veranstaltungsablauf nicht beeinträchtigt wird. Bitte erkundigen Sie sich vorher beim Convention Sales und Marketing Team, ob an Ihrem gewünschten Tag eine Veranstaltung stattfindet.
  • Wenn Sie auf einer unserer Veranstaltungen im Auftrag Fotoaufnahmen anfertigen wollen, wenden Sie sich bitte an das Convention Sales & Marketing Team. 
  • Film- und Fotoaufnahmen für studentische Projekte sind grundsätzlich möglich.
  • Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen, immer eine schriftliche Genehmigung (auch für Außenaufnahmen) einzuholen. Hierzu können Sie gerne eine Mail an convention-marketingwicmde schreiben oder gleich hier das Anfrageformular ausfüllen (Öffnet in einem neuen Tab)
  • Für eine Genehmigung benötigen wir den Zweck des Shootings sowie den gewünschten Tag/ Uhrzeit und vorgesehene Foto- und Drehorte.
  • Eine frühzeitige Anfrage ist empfehlenswert. Bitte beachten Sie, dass wir i.d.R. 3-5 Werktage Vorlauf benötigen.
  • Für Fotoaufnahmen im Inneren des Gebäudes wird eine Genehmigung in Form eines Vertrages von uns erstellt.
  • Ein Nachweis über eine Haftpflichtversicherung muss erbracht werden.

Außenaufnahmen

Außenaufnahmen (Foto sowie Film) auf den Außenflächen des RMCC sind grundsätzlich unentgeltlich im Rahmen der Panoramafreiheit gestattet. Die Anfertigung der Fotoaufnahmen darf zu keiner Zeit den laufenden Veranstaltungsbetrieb sowie den Ab-/ Aufbau o.ä. stören. Für Fotoaufnahmen im Bereich der öffentlichen Durchwegung und des Treppenaufganges ist eine Genehmigung beim Ordnungsamt Wiesbaden (Öffnet in einem neuen Tab) einzuholen, da die Durchwegung nicht zum Grundstück des RMCC gehört. Vor und hinter der öffentlichen Durchwegung befinden sich Fluchtwege. Generell gilt, dass alle Flucht- und Rettungswege (auch außerhalb des laufenden Veranstaltungsbetriebs) sowie die Brunnenanlagen/Wasserspiegel frei zu halten sind. 

Der hinter dem RMCC befindliche Ladehof kann für Fotoanfragen entgeltlich und je nach Verfügbarkeit gemietet werden.

Eine vorherige Genehmigung seitens des Betreibers wird für einen reibungslosen Ablauf Ihres Shootings dennoch empfohlen, da die Außenanlagen des RMCC stark frequentiert sind.

Richten Sie Ihre Anfrage an: convention-marketingwicmde
Oder direkt hier per Anfrageformular (Öffnet in einem neuen Tab).


Innenaufnahmen

Möchten Sie das RMCC für Film-Dreharbeiten anfragen? Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an unseren Veranstaltungsservice.

Innenaufnahmen können entgeltlich angefertigt werden. Für alle Aufnahmen innerhalb des Gebäudes wird eine schriftliche Genehmigung in Form eines Vertrages erteilt. Für Innenaufnahmen können Sie gerne eine Email an convention-marketingwicmde schreiben oder unser Anfrageformular nutzen (Öffnet in einem neuen Tab).

RMCC Fotopaket

Konditionen

  • Nutzung der Foyerbereiche des RMCC (Foyer Zentral, Foyer Süd, Foyer Nord, Galerie Zentral, Galerie Nord) bis maximal 3 Stunden und bis maximal 10 Personen
  • Nutzung der Toiletten im EG / Foyer
  • Nutzung von bis zu 3 Stromanschlüssen (Schuko) zum Laden von Akkus, selbst mitgebrachter Beleuchtung etc.
  • Nutzung der im Foyer stehenden Möbel (je nach Setting, z.B. Bänke, Counter)
  • Nutzung der Jalousien, Hauslicht nach Wunsch
  • Platzierung von Fahrzeugen im Haus unter Berücksichtigung von Auflagen und gegen Aufpreis möglich 
  • Reinigung der genutzten Flächen wird nach Aufwand berechnet 

EUR 500,00 netto als Foyermiete exkl. Reinigungskosten. 

Weitere Räumlichkeiten müssen separat angefragt werden.


Mietbedingungen

  • Pauschalpreis von EUR 500,00 netto für Nutzung der Foyerbereiche im RMCC inkl. Stromnutzung für Schuko-Steckdosen, bei Verschmutzung der Fläche werden Reinigungskosten nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt
  • Buchbar frühestens 6 Wochen vorher
  • Es gilt die Hausordnung sowie die allgemeinen AVBs mit Ausnahme der Stornoregelung (siehe §13). Stornierungen sind von beiden Seiten bis 72 Stunden vorher kostenfrei möglich. Der Betreiber verpflichtet sich, bei Stornierung dem Kunden einen Ausweichtermin anzubieten
  • Sollte eine Buchung für eine Veranstaltung eingehen, die die Nutzung der Foyerbereiche einschließt, ist es dem Betreiber vorbehalten, das geplante Shooting nach Rücksprache mit dem Kunden auf einen Ausweichtermin zu verschieben
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Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter!

Catharina Anselmann

Marketing Managerin

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • www.jonas-becker.net
  • Oliver Rüther Photograph
  • www.jonas-becker.net
  • ANGELIKA STEHLE FOTOGRAFIE
  • www.jonas-becker.net
  • www.jonas-becker.net
  • Oliver Rüther Photograph
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  • www.jonas-becker.net
  • Christian Lauer Cldes
  • Christian Lauer Cldes
  • Christian Lauer Cldes
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