Das Teilhabechancengesetz ist am 01. Januar 2019 in Kraft getreten und bietet neue Chancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt. Das Projektteam § 16i des Sozialleistungs- und Jobcenter Wiesbaden hat es sich zur Aufgabe gemacht, Langzeitarbeitslose, welche die Kriterien des § 16i erfüllen, kompetent und zielgerichtet zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu ermöglichen und somit eine neue berufliche Perspektive zu bieten.
Mit intensivem Coaching, individueller Beratung, wirksamer Förderung und der gezielten Suche nach passenden Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, schaffen wir neue Perspektiven vielleicht auch für Sie, als Bürgerin und Bürger mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II, die ohne Unterstützung keine realistische Chance auf einen langfristigen Arbeitsplatz hätten.
Wann ist eine Förderung möglich?
Eine Förderung ist möglich, wenn Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig neu einstellen, die
- über 25 Jahre alt sind und
- in den letzten sieben Jahren mindestens sechs Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben,
oder die letzten fünf Jahre ununterbrochen Arbeitslosengeld II mit mindestens einem minderjährigen Kind oder einer anerkannten Schwerbehinderung erhalten haben, und - alle sozialversicherungspflichtigen, geringfügigen und selbstständigen Beschäftigungen im Betrachtungszeitraum zusammengerechnet maximal sechs Monate umfassen.
Folgende Förderleistungen sind möglich:
- Lohnkostenzuschuss für bis zu fünf Jahre
Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten beiden Jahren 100 Prozent. Im dritten Jahr erhalten Sie, als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber 90 Prozent sowie im vierten Jahr 80 Prozent. Im fünften Jahr bezuschussen wir die Arbeitsstelle noch mit 70 Prozent der Lohnkosten. Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber tarifgebunden oder tariforientiert sind, wird der Zuschuss anhand des gezahlten Arbeitsentgelts berechnet. Das ist auch der Fall, wenn für Sie das kirchliche Arbeitsrecht gilt. In allen anderen Fällen ziehen wir den Mindestlohn als Grundlage für die Berechnung heran. - Beschäftigungsbegleitendes Coaching
Wir übernehmen das Coaching für die geförderten Beschäftigten bis zu fünf Jahre. Die Coaches unterstützen beim Einstieg ins Berufsleben, bei Problemen am neuen Arbeitsplatz oder bei Schwierigkeiten mit der Organisation des Alltags und nehmen dabei die ganze Bedarfsgemeinschaft in den Blick. Dieses Coaching steht bei Bedarf auch der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber kostenfrei kostenfrei zur Verfügung. - Weiterbildung
Wir können im Einzelfall notwendige Weiterbildungs- oder Qualifizierungskosten während der Förderlaufzeit bis zu einer maximalen Höhe von 3.000 Euro bezuschussen.
Einstieg ins Arbeitsleben ermöglichen
Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber geben einem langzeitarbeitslosen Menschen die Chance auf einen neuen Start ins Arbeitsleben, indem Sie:
- einen geeigneten Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen bereitstellen,
- langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen,
- diese fachlich anleiten und in ihre betrieblichen Abläufe einbinden,
- Weiterbildungen oder Praktika ermöglichen
Dokumente
Wir unterstützen Sie gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten
Und sind wie folgt zu erreichen:
Adresse
Sozialleistungs-und Jobcenter
Kommunale Arbeitsvermittlung - Chance Arbeitsmarkt § 16 i
Schwalbacher Straße 26
65183 Wiesbaden
Wenden sie sich vertrauensvoll an unsere Ansprechpartner, die Sie gerne beraten.