Betreuungsbehörde

Die Betreuungsbehörde informiert über die gesetzlichen Grundlagen rund um das Betreuungsrecht. Diese Information über eine Rechtliche Betreuung kann auch vor der Anregung einer Betreuung stattfinden.

Im Auftrag des Betreuungsgerichts (früher Vormundschaftsgericht) ist die Betreuungsbehörde regelhaft in die Sachverhaltsermittlung in Betreuungsverfahren eingebunden. Sie recherchiert und berichtet über die Erforderlichkeit der Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung sowie deren Umfang und schlägt gegebenenfalls geeignete Ehrenamtliche Betreuer respektive Berufsbetreuer vor. Die Betreuungsbehörde ist aktiv an der Gewinnung Ehrenamtlicher Betreuer in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Netzwerk im Betreuungswesen beteiligt. Angebote zur Qualifizierung von Ehrenamtlichen und Berufsbetreuern werden von der Betreuungsbehörde regelmäßig durchgeführt.

Erläuterungen und Hinweise